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Krankenkasse, KfW & mehr


Treppenlift Zuschüsse


Ihre Treppenlift-Zuschüsse

Ein Treppenlift von TK Home Solutions gibt Ihnen Ihre Mobilität und Lebensqualität zurück. Dazu stehen zahlreiche Treppenlift-Zuschüsse und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Im Rahmen einer persönlichen Beratung schauen wir uns Ihre individuelle Situation an und finden zusammen mit Ihnen die beste Lösung für Ihre Barrierefreiheit. Unsere Spezialisten beraten Sie gerne persönlich über Ihre Zuschuss- und Finanzierungsmöglichkeiten für Treppenlifte und helfen bei der Antragstellung.

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Unsere technischen Berater sind für Sie da - Wir beraten Sie kostenlos und unterstützen gerne beim Thema Finanzierung und Antragstellung für Fördermittel.

Wer übernimmt die Kosten?

Bei der Anschaffung eines Treppenliftes sollte Ihnen nichts im Wege stehen, damit Sie im eigenen Zuhause volle Freiheit und Mobilität genießen können. Bei der Einhaltungen bestimmter Voraussetzungen wird ein Teil der Kosten durch Treppenlift-Zuschüsse übernommen, sodass Sie nicht den vollen Preis aufwenden müssen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, den Zuschuss bei staatlichen oder regionalen Trägern zu beantragen. Da die Beantragung des Zuschusses für Ihren Treppenlift von Ihrer individuellen Situation abhängt, werden unsere Berater vor Ort die Optionen individuell prüfen und Ihnen dabei helfen, den Zuschuss für den Treppenlift zu beantragen.

Diese Treppenlift-Zuschüsse gibt es

Art der Förderung Förderhöhe Voraussetzungen
Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse Bis zu € 4.000 pro Person, max. € 8.000 für ein Ehepaar bzw. € 16.000 bei vier Antragstellern Einstufung in Pflegegrad 1-5, Antrag vor Einbau, Verbesserung des Wohnumfeldes
KfW-Zuschuss 10 % der Kosten, max. € 5.000 pro Wohneinheit Eigentümer, Mieter (mit Vermieterzustimmung) oder Wohnungseigentümergemeinschaften, Antrag vor Beginn der Maßnahmen
Regionale Förderung Variiert je nach Bundesland Abhängig von den spezifischen Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes
Steuerliche Absetzbarkeit Individuell nach Einkommens- und Familienverhältnissen Medizinische Notwendigkeit, ärztliches Gutachten, Pflegegrad 4 oder 5 (teilweise ohne Gutachten), Anschaffung im Steuerjahr
Berufsgenossenschaft Nicht spezifiziert Treppenlift infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
Agentur für Arbeit Nicht spezifiziert Keine Ansprüche gegen Rentenversicherung, Förderung der Arbeitsaufnahme oder -erhaltung
Sozialamt Nicht spezifiziert Nach Ablehnung durch andere Zuschussgeber, Prüfung der Förderwürdigkeit

Die Treppenlift-Zuschüsse im Detail

1. Bis zu € 4.000 von der Krankenkasse

  • Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können Sie von der Pflegekasse einen Treppenlift-Zuschuss in Höhe von bis zu € 4.000 pro Person erhalten.
  • Im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes steht Ihnen dieser Zuschuss bereits ab Pflegegrad 1 zu.
  • Wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt leben, kann sich der Treppenlift-Zuschuss summieren. Ein pflegebedürftiges Ehepaar könnte bis zu € 8.000 erhalten. Die maximale Fördersumme liegt bei € 16.000.

2. Bis zu € 6.250 KfW-Zuschuss

  • Im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Kauf eines Treppenlifts bis auf Weiteres mit einem direkten Treppenlift-Zuschuss. Ziele der Förderung sind der Abbau von Barrieren im Wohnbestand und die Erhöhung der Sicherheit im eigenen Zuhause.
  • Bezuschusst werden maximal 10 % der Kosten bis zu € 25.000 bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung (also € 2.500)
  • Bei weiteren Maßnahmen rund um das "Altersgerechte Haus" können bis zu 12,5 % bei Kosten bis € 50.000 gefördert werden (also € 6.250)

3. Regionale Förderungen

  • Auch einzelne Bundesländer bieten Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten an. Die Höhe und die Art der Treppenlift-Zuschüsse sowie die Voraussetzungen variieren je nach Bundesland.
  • Unsere regionalen Berater informieren Sie gern darüber, ob Fördermittel in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen.
  • Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der regionalen Förderungen und prüfen, welche Treppenlift-Zuschüsse sich kombinieren lassen.

Weitere Optionen für Treppenlift-Zuschüsse

4. Steuerliche Absetzbarkeit

Steuerliche Absetzbarkeit

Viele Mieter und Eigentümer einer Immobilie wissen nicht, dass sie die Anschaffung eines Treppenliftes als „Außerordentliche Belastung“ steuerlich absetzen können. Nach dem deutschen Steuerrecht fallen unter „Außergewöhnliche Belastung“ solche Kosten, die beispielsweise durch Pflege oder Krankheit und somit auch für medizinische Hilfsmittel wie Treppenlifte anfallen. Die Höhe der Steuerersparnis richtet sich ganz individuell nach persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen.

Voraussetzung für die Anerkennung der Treppenlift-Kosten

Eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung der Treppenlift-Kosten: Das Finanzamt benötigt eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts. Hier reicht ein normales ärztliches Gutachten aus. Nur Menschen mit Behinderung oder mit Pflegegrad 4 oder 5 können einen Treppenlift in der Regel auch ohne medizinischen Nachweis von der Steuer absetzen. Der Zeitpunkt der ärztlichen Bescheinigung ist übrigens irrelevant, wichtig ist, dass der Treppenlift beim Einbau medizinisch notwendig war. Das besagt ein Urteil, welches der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahr 2014 zum Thema Treppenlift gefällt hat.

Wann können die Kosten für den Treppenlift steuerlich geltend gemacht werden?

Die Treppenliftkosten können Sie nur in voller Summe im Jahr der Anschaffung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Eine Anerkennung der Kosten in späteren Jahren ist nicht möglich.

5. Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft

Muss der Treppenlift infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit angeschafft werden, ist die Berufsgenossenschaft für eine Kostenübernahme zuständig.

6. Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit

Sofern die Pflegekasse den Treppenlift nicht bezuschusst, kann unter Umständen die Agentur für Arbeit weiterhelfen. Das kommt allerdings nur infrage, wenn keine Ansprüche gegenüber der zuständigen Rentenversicherung bestehen. Diese liegen dann vor, wenn mindestens 15 Jahre lang in die Rentenversicherung einbezahlt wurde. Im Rahmen der Initiative „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ unterstützt die Agentur für Arbeit Antragsteller nur, wenn der Treppenlift-Kauf dem Erhalt oder der Aufnahme eines Arbeitsplatzes dient. Die Prüfung der Notwendigkeit erfolgt direkt über die Agentur für Arbeit.

7. Sozialamt

Sozialamt

Das Sozialamt sollte nur als letzte Möglichkeit für Ihren Treppenlift in Betracht gezogen werden. Die Sozialhilfe als Kostenträger für Ihren Treppenlift prüft Fälle auf Förderwürdigkeit erst dann, wenn alle anderen Zuschussgeber eine finanzielle Förderung abgelehnt haben.

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Weitere Träger für Treppenlift-Zuschüsse

Es existieren zahlreiche andere Optionen, die je nach individueller Situation in Betracht kommen könnten. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um die für Sie passenden Finanzierungsmöglichkeiten zu erörtern.

1. Banken

Banken

Wenn Sie feststellen, dass keine staatlichen oder sozialen Träger Ihren Treppenlift bezuschussen können, Sie jedoch auf den Treppenlift angewiesen sind, sollten Sie über Eigenfinanzierung nachdenken. Banken bieten dafür spezielle Programme ein. Lassen Sie sich allerdings vor der Aufnahme eines Kredites ausführlich beraten, um Ihren finanziellen Rahmen zu kennen und keine Zusatzkosten zu übersehen.

2. Versorgungsamt 

Versorgungsamt

In erster Linie wenden Sie sich zur Finanzierung Ihres Treppenliftes an die Pflege- oder die Unfallversicherung. Sollte über diese jedoch keine Treppenliftfinanzierung möglich sein, können Sie sich an das Versorgungsamt wenden. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Anlaufstellen, in Bayern können Sie sich beispielsweise an das Zentrum Bayern Familie und Soziales wenden. Informieren Sie sich vorab über die für Sie zuständige Behörde, um den Antrag zur Treppenlift-Finanzierung rechtzeitig zu stellen.

3. Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge

Sollte Ihre Mobilität aufgrund einer Kriegsverletzung beeinträchtigt sein, können Sie sich an die Kriegsopferfürsorge wenden. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

4. Integrationsamt

Integrationsamt

In bestimmten Fällen können Sie den Zuschuss für Ihren Treppenlift beim Integrationsamt beantragen – dieses übernimmt 80 Prozent der Kosten, in einzelnen Fällen jedoch sogar den vollen Treppenlift-Preis.

Die Grundvoraussetzung für die Finanzierung des Treppenliftes ist, dass Sie ohne den Treppenlift nicht Ihren Arbeitsplatz erreichen können, weil sich dieser beispielsweise in den oberen Etagen befindet. Beachten Sie, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag ebenso ein Kriterium für den Treppenlift-Zuschuss ist.

5. Deutsche Rentenverscherung

Deutsche Rentenversicherung

Den Zuschuss für Ihren Treppenlift können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung dann beantragen, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ohne den Treppenlift nicht fortsetzen können und auf die Installation des Treppenliftes angewiesen sind. In diesem Fall sollten einige Voraussetzungen erfüllt werden. Informieren Sie sich deshalb ausführlich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Mit TK Home Solutions durch den Förder-Dschungel

Bei uns steht persönliche Beratung an erster Stelle. Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist – und so behandeln wir ihn auch. Unser Ansatz ist einfach: Wir nehmen Sie an die Hand und navigieren gemeinsam durch den Prozess. Von der ersten Beurteilung Ihrer Wohnsituation bis zur erfolgreichen Beantragung der Treppenlift-Zuschüsse – wir sind Ihr Partner auf jedem Schritt des Weges.

Unser erfahrenes Team nimmt sich die Zeit, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen. Ob Sie Mieter oder Eigentümer sind, ob Sie auf Förderungen angewiesen sind oder sich durch die verschiedenen Pflegegrade navigieren müssen – wir sind hier, um Klarheit in Ihre Situation zu bringen und die optimale Lösung für Sie zu finden.

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Treppenlift-Zuschüsse – Fragen und Antworten

Welche Zuschüsse gibt es für einen Treppenlift?

Es gibt verschiedene Zuschüsse und finanzielle Hilfen, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie einen Treppenlift benötigen. Eine wesentliche Quelle für Treppenlift-Zuschüsse ist die Krankenkasse. Im Rahmen der Pflegeversicherung können Sie einen Zuschuss von bis zu € 4.000 pro Maßnahme erhalten, sofern ein Pflegegrad vorliegt und die Maßnahme die häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördert.

Abhängig von Ihrer beruflichen Situation können Sie auch finanzielle Unterstützung von der Deutschen Rentenversicherung oder der Unfallversicherung beantragen. Bei bestimmten Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen kann die Berufsgenossenschaft die Kosten für einen Treppenlift übernehmen. Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie beim zuständigen Versorgungsamt Treppenlift-Zuschüsse im Rahmen der Eingliederungshilfe beantragen. Hierzu ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 erforderlich.

Darüber hinaus gibt es diverse regionale und kommunale Förderprogramme und Zuschüsse, die je nach Wohnort variieren. Es lohnt sich also, gründlich zu recherchieren und mögliche Treppenlift-Zuschüsse auszuschöpfen, um die Kosten zu senken.

Wie hoch ist der Zuschuss für einen Treppenlift?

Der Zuschuss für einen Treppenlift kann stark variieren und hängt von mehreren Faktoren ab, wie etwa Ihrer persönlichen Situation, Ihrer finanziellen Lage und dem jeweiligen Bundesland, in dem Sie wohnen. In der Regel erhalten Sie jedoch einen Zuschuss von bis zu € 4.000 von der Pflegekasse, wenn der Einbau eines Treppenlifts medizinisch notwendig ist und Sie einen Pflegegrad haben. Zusätzlich zu diesem Zuschuss existieren weitere finanzielle Unterstützungsangebote von verschiedenen Institutionen, wie zum Beispiel durch Wohnberatungsstellen, Sozialämter oder durch andere öffentliche Förderprogramme, welche die Kosten für einen Treppenlift zum Teil oder komplett übernehmen können.

Außerdem ist es möglich, einen Treppenlift mit zinsgünstigen Krediten zu finanzieren, beispielsweise durch die KfW-Bank. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Antrag für solche Treppenlift-Zuschüsse vor dem Kauf und Einbau des Lifts gestellt werden muss, um eine finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.

Wann bekomme ich einen Zuschuss für einen Treppenlift?

Ob und wann Sie einen Zuschuss für einen Treppenlift erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie entscheidet Ihre persönliche Situation, insbesondere Ihr Gesundheitszustand, Ihre Mobilität und Ihr finanzieller Hintergrund. In den meisten Fällen können Sie eine finanzielle Unterstützung für einen Treppenlift erwarten, wenn die Investition Ihre Mobilität und Lebensqualität erheblich verbessert oder wenn sie es Ihnen ermöglicht, in Ihrem eigenen Zuhause zu bleiben.

Jeder Zuschussgeber hat eigene Voraussetzungen, nach denen entschieden wird, ob und in welcher Höhe Treppenlift-Zuschüsse gewährt werden. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt normalerweise schriftlich und muss gut begründet sein. Außerdem entscheiden auch regionale Förderprogramme und Zuschüsse von Gemeinden und Städten darüber, ob Sie einen Zuschuss für einen Treppenlift erhalten können. Es empfiehlt sich daher, alle Möglichkeiten gründlich zu prüfen und die kostenlose professionelle Beratung von uns in Anspruch zu nehmen, um die bestmöglichen Chancen auf Treppenlift-Zuschüsse zu haben. Die Förderlandschaft ist komplex und kann sich schnell ändern, daher sind Sie bei unseren Beratern in besten Händen.

Wie beantrage ich einen Zuschuss für einen Treppenlift?

Gerade wenn die Mobilität eingeschränkt wird, kann ein Treppenlift im Haus zu einer erheblichen Steigerung der Lebensqualität beitragen. Doch oft stellt die finanzielle Belastung ein Hindernis dar. Glücklicherweise besteht die Möglichkeit, Treppenlift-Zuschüsse zu beantragen. Aber wie geht das eigentlich?

Erster Ansprechpartner ist Ihr persönlicher Treppenliftberater von TK Home Solutions. Er wird mit Ihnen die Optionen für Förderungen besprechen und Ihnen bei den Anträgen helfen. Am wichtigsten ist dabei die Pflegekasse bzw. Krankenkasse: In vielen Fällen wird ein Antrag auf einen Zuschuss für einen Treppenlift genehmigt, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Den Antrag auf Treppenlift-Zuschüsse sollten Sie schriftlich stellen und in der Regel auch einen Kostenvoranschlag für den Einbau des Lifts beifügen. In den meisten Fällen wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bei Ihnen vor Ort die Notwendigkeit des Treppenlifts prüfen. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss bewilligt.

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