Immer mehr Menschen sind von ambulanten Pflegedienstleistungen abhängig. Ambulante Pflegedienste besuchen schon über eine Million Menschen in ihren eigenen vier Wänden. Nicht immer bleibt dabei das Verhältnis zwischen den Pflegekräften und den pflegebedürftigen Menschen ungetrübt. Besonders verunsichert die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, dass sie immer wieder von Betrug durch Pflegedienste hören. Manche Betroffene machen selbst Erfahrungen mit unseriösem Verhalten durch den Pflegedienst.
Gemeint ist beim Pflegedienst-Betrug primär die Abrechnung nicht erbrachter oder nur unzureichend erbrachter Leistung. Auch Pfusch bei den Pflegeleistungen kommt vor. Wo finden Sie als Betroffener oder Angehöriger Hilfe? Worauf müssen Sie achten, wenn der Pflegedienst betrügt? Gelten Schlechtleistungen der Pflegefachkräfte sofort als Pflegedienst-Betrug?
Grundsätzliches zum Rechtsverhältnis zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigen
Ambulante Pflegedienste werden aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages mit dem Pflegebedürftigen tätig. Zur Gestaltung dieses Vertrages wird in der Regel am Anfang ein Pflegeplan aufgestellt. Dort werden die regelmäßig zu erbringenden Leistungen dokumentiert. Der Vertrag muss auch die Kosten enthalten. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Pflegevertrag schriftlich abgeschlossen wird. Zu den vertraglichen Leistungen vonseiten der Pflegedienste gehört es auch, eine regelmäßige Dokumentation der erbrachten Leistungen zu erstellen. Diese muss für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen ständig im Zugriff sein. Aus den Aufstellungen ergibt sich, welche Leistungen wann von wem erbracht worden sind.
Weitere Vertragsinhalte sind Regelungen zur Stellung einer Ersatzkraft bei Ausfall der regulären Pflegekraft. Auch Haftungsfragen etwa im Haushalt sowie Sondervereinbarungen können vertraglich festgelegt werden. Der Vertrag enthält außerdem Passagen zur Laufzeit und zur Kündigung. Ebenso wird geregelt, wie und wann gezahlt wird. In vielen Fällen wird der Pflegedienst zur Vereinfachung Bankeinzug vorschlagen. Für die pflegebedürftige Person ist das nicht immer die optimale Möglichkeit, weil bei Unstimmigkeiten mühsam Geld zurückverlangt werden muss. Zudem werden sich viele Pflegedienste nicht auf eine Überweisung auf Rechnung einlassen. Hier besteht immer ein gewisser Druck auf Pflegebedürftige und ihre Angehörige. Es kann in vielen Regionen bereits schwer genug sein, einen Pflegedienst zu finden, der noch Kapazitäten frei hat. Hier möchten viele nicht schon am Anfang den Vertragspartner verprellen, weil sie auf eine Rechnungszahlung bestehen.
Die wesentlichen Pflichten aus einem Pflegedienstvertrag ergeben sich wie folgt:
- Der Pflegedienst ist zur pünktlichen und zuverlässigen Erbringung der im Pflegevertrag vereinbarten Leistung verpflichtet.
- Der Pflegebedürftige verpflichtet sich zur regelmäßigen Zahlung und zur Annahme der Leistung.
Wie kann es in dieser Konstellation zu einem Pflegedienst-Betrug kommen?
Typische Probleme mit ambulanten Pflegediensten
Es gibt eine Reihe von möglichen Störungen im Pflegedienstvertrag, die in vielen Fällen auftreten.
Beispiel:
- Die Pflegekraft kommt ständig unpünktlich.
- Es wird unzuverlässig und unzureichend dokumentiert.
- Bestimmte vereinbarte Pflegeleistungen im regelmäßigen Rhythmus werden nicht erbracht. Beispielsweise fällt ständig das vereinbarte Vollbad alle 14 Tage aus oder die pflegebedürftige Person hat verfilzte Haare, obwohl die regelmäßige Körperpflege Vertragsbestandteil ist.
- Trotz vereinbarter Hauswirtschaftsleistungen sind die Wohnräume verschmutzt. Der Pflegebedürftige benötigt einen Treppenlift in seinem Zuhause und kann nicht selbständig einkaufen und dann werden Einkäufe nur unzureichend erledigt.
- Die Abrechnungsmodalitäten sind intransparent und können von Ihnen nicht immer nachvollzogen werden.
Nicht in jedem Fall wird es sich um einen Pflegedienst-Betrug handeln. Maßgeblich ist deshalb zunächst, anhand der Pflegedokumentation (Pflegeakte) zu prüfen, wer die pflegebedürftige Person wann besucht hat und welche Leistungen mit Kürzel abgezeichnet worden sind. Aus dem Protokoll muss sich auch ergeben, wenn Leistungen oder Besuche ausgefallen sind. Das gilt insbesondere, wenn der Pflegebedürftige selbst auf bestimmte Leistungen verzichten wollte. Bei Unstimmigkeiten empfiehlt sich zunächst eine erste Rückfrage beim Pflegedienst selbst. In manchen Fällen klärt sich der Sachverhalt auf. Vielleicht hat die pflegebedürftige Person an einem bestimmten Datum selbst auf das anstrengende Vollbad oder die Rasur verzichten wollen.
Die monatlichen Abrechnungen des Pflegedienstes werden vom Pflegebedürftigen/Angehörigen unterschrieben. Hier ergibt sich eine weitere Kontrollmöglichkeit über erbrachte und nicht erbrachte Leistungen. Da es manchmal schwierig ist, sich im Nachhinein an Pflegeleistungen an einem bestimmten Tag zu erinnern, kann ein selbst geführtes Pflegeprotokoll eine bessere Kontrolle ermöglichen.
Sie sind sich unsicher, ob beim Pflegedienst alles mit rechten Dingen zugeht? Ihnen erscheint ein Pflegedienst-Betrug möglich? Welche Schritte können Sie jetzt einleiten?
Wo kann ich mich über den Pflegedienst beschweren?
Wer pflegebedürftig ist und für seine Pflege einen Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst abschließt, hat Anspruch auf fachlich qualifizierte Pflegeversorgung. Diese Verpflichtung zur fachlich qualifizierten Versorgung ergibt sich für den ambulanten Pflegedienst auch aus dem Versorgungsvertrag, den er mit den Pflegekassen abschließt.
Insbesondere beim Verdacht auf einen Pflegedienst-Betrug können Sie sich deshalb an den GKV-Spitzenverband als Interessenverband der Kranken- und Pflegekassen wenden. Oft ist es allerdings nicht einfach, Anzeichen für einen Pflegedienst-Betrug zu identifizieren. Sie sollten dennoch einen Verdacht auf Abrechnungsbetrug des Pflegediensts melden. Eine falsche Abrechnung ist eine besonders schwerwiegende Rechtsverletzung. Hier wird nicht nur die Versorgung des Pflegebedürftigen gefährdet. Auch werden soziale Gelder abgerufen, für die keine adäquate Leistung erbracht wurde. Betrug bei Pflegediensten sollte deshalb nicht als Kavaliersdelikt abgetan und geduldet werden. Unseriöse Pflegedienstleister sollten benannt werden, damit nicht noch mehr Pflegebedürftige darunter leiden müssen.
Warum Sie bei Verdacht auf Pflegedienst-Betrug unbedingt die Pflegekasse informieren sollten
Bei Pflegebedürftigen, die in einen Pflegegrad eingeordnet sind, rechnen ambulante Pflegedienste bis zu dem gewährten Pflegebetrag direkt mit den Pflegekassen ab. Kommen keine Zusatzleistungen dazu, haben Sie abgesehen von der Bestätigung der erbrachten Leistungen mit der Abrechnung wenig zu tun.
Quälen Sie ernsthafte Bedenken wegen der Leistung und Abrechnungsmodalitäten eines Pflegedienstes, informieren Sie auch die Pflegekasse über Ihren Verdacht. Diese hat unter Umständen mehr Handhabe, mögliche Abrechnungen auf einen Pflegedienst-Betrug zu überprüfen. Im Zweifelsfalle könnten Sie auch die Unterzeichnung der Bestätigung erbrachter Pflegedienstleistungen verweigern, wenn diese Leistungen in Wirklichkeit nicht erbracht wurden. Weitere Ansprechpartner bei Unstimmigkeiten mit Pflegediensten sind in vielen Bundesländern bestehenden Pflegestützpunkte, Verbraucherzentralen und kommunale Pflegeberatungen. Auch ein Rechtsanwalt kommt infrage.
Vertragskündigung als Alternative?
Bei Unstimmigkeiten und Unzufriedenheit mit dem ambulanten Pflegedienst steht Ihnen die Kündigung des Vertrages zu. Eine ordentliche Kündigung richtet sich nach den im Vertrag genannten Fristen, eine außerordentliche Kündigung aufgrund besonderer Gründe ist jederzeit möglich. Eine Kündigung kommt nicht nur bei einem möglichen Pflegedienst-Betrug in Betracht. Auch ständige Verspätungen oder unzuverlässige Leistungen können Gründe sein.
Wenn Sie eine Kündigung des Vertrages mit dem Pflegedienstleister in Betracht ziehen, achten Sie auf eine möglicherweise entstehende Pflegelücke. Es empfiehlt sich, im Vorfeld bereits Kontakt zu einem neuen Pflegedienstleister aufzunehmen, um eine lückenlose Versorgung zu gewährleisten. Vielleicht brauchen Sie dabei etwas Geduld. In manchen Regionen geraten die ambulanten Pflegedienste an ihre Kapazitätsgrenzen. Das sollte allerdings keinen Grund dafür sein, schlechte Leistungen oder einen Abrechnungsbetrug beim Pflegedienst zu dulden.
Wer darf den Vertrag mit dem Pflegedienstleister kündigen?
Betreuen Sie als Angehöriger einen Pflegebedürftigen? Gleichzeitig werden gewisse Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht? Solange Sie nicht als gesetzlicher Betreuer des Pflegebedürftigen eingesetzt werden, entscheidet der Pflegebedürftige selbst über den zu beauftragenden Pflegedienstleister und auch über eine mögliche Kündigung. Sie können deshalb für den Pflegebedürftigen die Kündigung nur wirksam erklären, wenn Sie für diesen Bereich als gesetzlicher Betreuer eingesetzt sind.
Manche Probleme liegen in mangelnder Abstimmung
Der ambulante Pflegedienst sollte sich so weit wie möglich auf die Wünsche des Pflegebedürftigen einrichten. Wichtig ist hier die regelmäßige und fortlaufende Abstimmung zwischen Pflegekraft und Pflegebedürftigem. Die ambulanten Pflegedienste sind ihrerseits an viele Sachzwänge gebunden und müssen sich einem strengen, zeitlichen Reglement unterwerfen, um wirtschaftlich zu arbeiten. Sie sollten deshalb nicht direkt den Pflegedienst anschwärzen oder einen Pflegebetrug anzeigen, sondern zunächst einmal das Gespräch mit Pflegefachkraft und Pflegedienstleitung aufsuchen, wenn Unstimmigkeiten auftreten. Nicht jeder Streitpunkt ist sofort ein Anzeichen für Pflegedienst-Betrug.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegedienst-Betrug
Kann ein Pflegedienst die Pflege ablehnen?
Warum sind Pflegedienste nicht vorsteuerabzugsberechtigt?
Wie rechnet der Pflegedienst ab?
Welche Gefahren können in der ambulanten Pflege auftreten?
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