Pflegebedürftige haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, beziehungsweise versorgt werden und einem Pflegegrad zugeordnet sind, haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung und beträgt für alle Pflegegrade 125 Euro im Monat. Sie erfahren in unserem Ratgeber, was der Entlastungsbetrag genau ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wofür Sie den Entlastungsbetrag verwenden können. Außerdem erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie den Entlastungsbetrag erhalten und weitere hilfreiche Informationen zu diesem Thema.