So wehren sich Senioren gegen Trickbetrüger
Die Methoden von Trickbetrügern gegenüber Senioren sind raffiniert. Gerade ältere Menschen werden von diesen als leichte Opfer angesehen. Sie leben oft allein, haben mitunter nur lockeren Kontakt zu Verwandten und sind den Tätern im Ernstfall meist auch körperlich unterlegen. Damit Senioren dennoch wehrhaft Betrugsversuchen gegenüberstehen können, ist es zunächst einmal geboten, sich die bewährten Maschen der Betrüger vor Augen zu führen. Zu den gängigsten Tricks gehören:
Der Enkeltrick
Beim Enkeltrick forsten die Trickbetrüger das Telefonbuch gezielt nach Vornamen durch, die in früheren Generationen beliebt waren, und rufen diese Personen an. Am Telefon geben sie sich dann als Enkel aus, wobei sie sich meist nicht mit Namen melden, sondern das Gespräch einfach nur mit dem Satz: „Oma / Opa, rate mal, wer hier ist!“ beginnen. Haben die Senioren angebissen, wird ihnen eine Geschichte aufgetischt, warum der vermeintliche Enkel ganz dringend Geld braucht. Der Betrag, so wird vereinbart, werde dann von einem Freund abgeholt. Und weil für die Meisten in solch einer Situation Hilfe selbstverständlich ist, werden sie auf diese Weise oft um große Summen betrogen.
Schockanruf
Ähnlich wie der Enkeltrick funktioniert der Schockanruf. Auch hierbei suchen die Betrüger gezielt im Telefonbuch nach älteren Personen und rufen dort an. Sie geben sich als Arzt oder Polizist aus und behaupten, ein naher Verwandter der Senioren hätte einen Unfall verursacht, bei dem ein ausländisches Kind schwer verletzt worden sei. Für die Behandlung werde nun sehr viel Geld benötigt. Auch hier sind viele Senioren aus Familiensinn nur allzu schnell zu einer Zahlung bereit.
Trickbetrug an der Haustür
Eine weitere gängige Masche der Trickbetrüger ist der sogenannte „Haustürtrick“. Dabei klingeln die Betrüger an der Haustür und fragen charmant nach dem Weg, einem Zettel oder einem Glas Wasser. Ist das Opfer abgelenkt, dringt ein Komplize in die Wohnung ein und entwendet Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände.
Wie schützen sich Senioren vor Trickbetrügern?
Polizei und Opferhilfeverbände haben eine ganze Reihe von Tipps zusammengestellt, mit denen Senioren potenzielle Täter abschrecken können.
Dabei helfen schon ganz einfache Vorsichtsmaßnahmen:
So können Sie sich vor dem "Enkeltrick" und "Schockanruf" schützen:
- Haben Sie ein schlechtes „Bauchgefühl“, ziehen Sie auf jeden Fall eine Vertrauensperson hinzu. Bei einem Telefontrick reicht meist schon die Ankündigung, man wolle einen Nachbarn hinzuziehen, um die Täter abzuschrecken. Legen Sie auf, wenn ein Gesprächspartner am Telefon Geld fordert.
- Bekommen Sie einen „Schockanruf“ oder einen Anruf von einem vermeintlichen Enkel, lohnt sich ein Kontrollanruf , um die Trickbetrüger zu entlarven. Konkret bedeutet das: Rufen Sie den Verwandten an, der den vermeintlichen Unfall verursacht hat oder nehmen Sie Kontakt mit der Familie Ihres Enkels auf, der angeblich am Telefon war. Eine einfache Nachfrage entlarvt die Trickbetrüger sehr schnell.
- Übergeben Sie niemals Geld an eine fremde Person.
- Beim „Haustürtrick“ empfiehlt es sich ebenfalls, Vorsicht walten zu lassen. Wenn eine fremde Person vor der Türe steht, sollten Sie die Haustüre nie ohne Sicherheitskette öffnen. Während Sie das gewünschte Glas Wasser oder den Zettel holen, schließen Sie die Haustür, sodass ein möglicher Komplize des Trickbetrügers nicht ins Haus oder in die Wohnung gelangen kann.
- Lassen Sie sich von angeblichen Amtspersonen den Dienstausweis zeigen.
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie auch selbst bestellt haben oder von Ihrer Hausverwaltung angekündigt wurden. Ist von einem angeblichen Notfall die Rede, wie z. B. von einem Rohrbruch, lassen Sie niemanden einfach direkt in die Wohnung. Fragen Sie hier z. B. erst bei den Stadtwerken nach.
- Informieren Sie sich. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Broschüre mit dem Titel „Rate mal, wer dran ist?“ herausgegeben. Hier werden die gängigsten Tricks der Betrüger detailliert beschrieben.
- Haben Sie ein mulmiges Gefühl oder fühlen sich bedroht? Dann rufen Sie in jedem Fall die Polizei.
Vorsicht bei Vetragsabschlüssen bei Kaffeefahrten
Bei vielen Senioren sind Kaffeefahrten sehr beliebt, bieten sie doch eine gute Gelegenheit, günstig einen Ausflug zu unternehmen. Doch auch hier sind zunehmend Trickbetrüger am Werk, die Senioren unter Druck setzen und Ihnen viel Geld für wirkungslose Medikamente oder qualitativ minderwertige Heizdecken abnehmen und sie zu überteuerten Vertragsabschlüssen nötigen. Hier ist also besondere Vorsicht geboten. Wer auf einer Kaffeefahrt trotzdem etwas kaufen möchte, der sollte sich bei der Vertragsunterschrift vergewissern,
- 1. dass der Vertrag das korrekte Datum enthält und alle Felder ausgefüllt sind,
- 2. dass im Kaufvertrag nachträglich nichts geändert werden kann,
- 3. dass der Vertragspartner eine deutlich lesbare Anschrift angegeben hat.
Darüber hinaus gibt es immer die Möglichkeit, nach § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dieses Widerrufsrecht gilt 14 Tage ab der Aushändigung der Widerrufsbelehrung. Wird diese Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, verlängert sich die Frist sogar auf einen Monat.
Das gilt natürlich nicht nur für Kaufverträge bei Kaffeefahrten, sondern auch für Vertragsabschlüsse am Telefon.
Gewinnspielbetrug am Telefon
Immer häufiger versuchen windige Verkäufer oder Trickbetrüger Senioren auch am Telefon zu betrügen. Die häufigsten Maschen der Betrüger: Sie versuchen arglose Senioren zur Teilnahme an einem lukrativen Glücksspiel zu bewegen oder schwatzen ihnen dubiose Handyverträge oder Zeitschriftenabos auf. Viele Senioren werden von diesen „cold calls“, wie diese Telefonanrufe auch genannt werden, überrumpelt und geben ihre persönlichen Daten, einschließlich der Kontonummer heraus. Zustande kommt der Vertrag allerdings nur, wenn danach auch tatsächlich eine Leistung erbracht wird. Selbst wenn das der Fall ist, kann man ohne die Angebe von Gründen innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
- eine Anzeige bei der Polizei erstatten, und zwar unabhängig davon, ob ein finanzieller Schaden entstanden ist,
- seiner Bank Bescheid geben und auch selbst das Konto beobachten. So können unerwünschte Abbuchungen bemerkt und storniert werden.
Beratungstermin vereinbaren
Ja, ich habe Interesse an einem kostenfreien Beratungstermin vor Ort.
Grundsätzlich gilt:
- Kein Geld ausgeben, um einen vermeintlichen Gewinn zu erhalten
- Keine teuren Sondernummern wählen, die beispielsweise mit 0900, 0180 etc. beginnen und von dubiosen, unbekannten Anbietern kommen
- Keine Zusagen am Telefon machen
- Keine persönlichen Informationen wie Adresse, Nummer oder Kontodaten per Telefon preisgeben
Sie sehen, eine gesunde Portion Vorsicht und Misstrauen kann Sie vor unangenehmen Erfahrungen bewahren. Sollten Sie aber dennoch einmal in die Falle des Trickbetrügers getappt sein, ist das nicht zwingend ein Grund zur Beunruhigung. Seien Sie sich stets über Ihre Rechte im Klaren und scheuen Sie sich im Notfall nicht, einen Rat vom Experten einzuholen. Dann haben Sie auch in Zukunft gute Chancen, nicht zum leichten Opfer des Enkeltricks oder von Schockanrufen zu werden.