Bis zu € 4.000,- Zuschuss sichern: So funktioniert's
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Einen Pflegegrad beantragen Sie ganz einfach:
Um unnötig viele Schriftwechsel zwischen Ihnen und Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse zu vermeiden und die Beantragung möglichst reibungslos abzuwickeln, sollten sie die folgenden Formalia vor und zur Antragstellung beachten:
Mit dem positiven Bescheid können dann die nächsten Schritte in Angriff genommen und der Treppenlift eingebaut werden.
Beispielrechnung: Sitzlift für gerade Treppen |
Kostenberechnung | Beispielrechnung: Sitzlift für kurvige Treppen |
Kostenberechnung |
---|---|---|---|
Sitzlift für gerade Treppe | ab € 5.300,- | Sitzlift für kurvige Treppe | ab € 10.000,- |
Beratung | inklusive | Beratung | inklusive |
Montage | inklusive | Montage | inklusive |
Krankenkassen-Zuschuss: 1 Person mit Pflegegrad |
€ 4.000,- | Krankenkassen-Zuschuss: 2 Personen mit Pflegegrad |
€ 8.000,- |
Tatsächliche Kosten: | € 1.300,- | Tatsächliche Kosten | € 2.000,- |
Bei der Treppenlift-Förderung durch die Krankenkasse spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Treppenlift kaufen oder mieten. Ein einfacher Treppenlift für eine gerade Treppe kostet ab ca. € 5.300,-. Darin enthalten sind neben dem Sitzlift auch die Schienen (in der Regel ca. 5 Meter) sowie die Montage. Mit einem Zuschuss der Krankenkasse (ab Pflegegrad I) würden sich in dieser Treppenlift-Beispielrechnung Ihre Kosten um € 4.000,- auf nur noch € 1.300,- reduzieren. Hat Ihr Ehepartner auch einen Pflegegrad, kann sogar der volle Treppenlift-Preis erstattet werden!
Die meisten Sitzlifte werden für kurvige Treppenverläufe benötigt: Weil die Treppenliftschiene hier individuell auf den jeweiligen Treppenverlauf angefertigt werden muss und der Sitz des Treppenliftes drehbar ist, starten die Preise für einen kurvigen Treppenlift ab ca. € 10.000,-, inklusive Beratung, Lieferung und Montage.
Treppenlift Krankenkasse: häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?
Bei Vorliegen eines Pflegegrades haben Sie Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss von bis zu € 4.000,- für Ihren Treppenlift. Für die Bewilligung Ihres Antrags durch die Pflegekasse sollten Sie bestimmte Formulierungen und formale Abläufe beachten. Gern helfen wir Ihnen bei allen Schritten zur Beantragung Ihres Treppenlift-Zuschusses!
Was zahlt die Krankenkasse zum Treppenlift?
Die Pflegekasse der Krankenkasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten für einen Treppenlift. In manchen Fällen kann sogar eine vollständige Kostenübernahme möglich sein, z. B. wenn zwei Personen mit Pflegegrad einen geraden Treppenlift beantragen: Dieser kostet ab ca. € 5.300,-, wobei bis zu € 8.000,- bezuschusst werden können. Der erste Schritt für den Krankenkassen-Zuschuss besteht in der Beantragung eines Pflegegrades. Unsere Treppenlift-Berater helfen Ihnen gerne weiter, um die entsprechenden Anträge und Unterlagen vorzubereiten.
Was ist die Voraussetzung für einen Treppenlift-Zuschuss durch die Krankenkasse?
Grundvoraussetzung für die Bezuschussung eines Treppenlifts durch die Krankenkasse ist die Einstufung in einen Pflegegrad.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Unser Tipp: Zwar können Sie den Antrag bei der Pflegekasse auch telefonisch stellen. Dann können Sie aber nicht genau belegen, wann Sie den Antrag gestellt haben. Stellen Sie den Antrag per Brief, Fax oder per Mail, so haben Sie direkt ein Belegdatum.
Im Allgemeinen beantragt jeder Versicherte erst einmal grundsätzlich Pflegeleistungen und muss nicht den Antrag auf einen bestimmten Pflegegrad stellen. Über den Pflegegrad wird auf Basis des MD-Gutachtens entschieden.
Was kann ich tun, wenn mein Pflegegrad abgelehnt wird?
Erhält der Antragsteller keinen Pflegegrad oder ist der anerkannte Pflegegrad zu niedrig, können Sie gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen.