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Bis zu € 4.000,-


Zuschuss von Krankenkasse


Treppenlift Krankenkasse: Unterstützung erhalten

Mit einem Pflegegrad können Sie sich einen Krankenkassen-Zuschuss von bis zu € 4.000,- für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sichern. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu allen Details und helfen Ihnen bei der Antragstellung für einen Pflegegrad und den Zuschuss!

Jetzt kostenlos beraten lassen!
Treppenlifte werden von der Krankenkasse bezuschusst

Wann wird ein Treppenlift bezahlt?

  • Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz erhalten pflegebedürftige Personen bereits ab Pflegegrad I einen Zuschuss in Höhe von € 4.000,- zu einem Treppenlift durch die Kranken- bzw. Pflegekasse.
  • Für Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft ist es außerdem möglich, den Zuschuss zu kumulieren. Das Geld kann also jedem Pflegebedürftigen bei vorhandenem Pflegegrad ausgezahlt werden und so für eine einheitliche Maßnahme, beispielsweise für die Anschaffung eines Treppenlifts, verwendet werden. Bei mehereren berechtigten Personen im Haushalt können sogar bis zu € 16.000,- gewährt werden.
  • Damit die Pflege- bzw. Krankenkasse Ihnen den Zuschuss für den Einbau des Treppenlifts bewilligt, sollten Sie bei der Antragstellung gewisse Formulierungen beachten sowie formale Abläufe berücksichtigen.
  • Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie in nur 4 Schritten Ihren Zuschuss erhalten. Wir helfen Ihnen gern dabei!

In 4 Schritten Zuschuss der Krankenkasse erhalten

Schritt 1: Pflegegrad beantragen

Einen Pflegegrad beantragen Sie ganz einfach:

  • Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an oder senden Sie einen Brief: Sie bekommen dann ein Formular, das Sie ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken müssen.
  • Es folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF: Ein Gutachter wird in einem persönlichen Termin mit Ihnen sprechen und Ihre Situation prüfen.
  • Sie erhalten den Bescheid: Die Pflegekasse meldet sich bei Ihnen mit einem positiven oder negativen Bescheid. Sollten Sie keinen Pflegegrad erhalten haben, können Sie Widerspruch einlegen.

Schritt 2: Beratungstermin mit Kostenvoranschlag

  • Für die Beantragung von Zuschüssen für einen Treppenlift braucht Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag. Bei einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin kann unser Experte Ihnen ein individuelles Angebot mit dem Kostenvoranschlag erstellen.
  • Im Beratungsgespräch klärt der Experte mit Ihnen alle Fragen. Gern helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und besprechen mit Ihnen alle Möglichkeiten für weitere Treppenlift-Zuschüsse und Finanzierungsoptionen. Wir unterstützen und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu mehr Unabhängigkeit in Ihrem Zuhause.

Schritt 3: Treppenlift-Zuschuss beantragen

Um unnötig viele Schriftwechsel zwischen Ihnen und Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse zu vermeiden und die Beantragung möglichst reibungslos abzuwickeln, sollten sie die folgenden Formalia vor und zur Antragstellung beachten:

  • Der Antrag für einen Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wie z. B. einen Treppenlift, erfolgt entweder formal oder formlos. Informationen zum formalen Antrag finden Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse.
  • Der Kostenvoranschlag sollte Ihnen ausgedruckt oder als PDF-Datei vorliegen und dem Antrag als Anhang hinzugefügt werden.

Schritt 4: Positiver Bescheid der Krankenkasse

Mit dem positiven Bescheid können dann die nächsten Schritte in Angriff genommen und der Treppenlift eingebaut werden.

  • Wichtig ist, dass alle Originalrechnungen gesammelt werden, sodass diese nach dem Einbau des Treppenlifts an die Krankenkasse weitergereicht werden können.
  • Beachten Sie, dass die Förderung von € 4.000,- je Maßnahme beträgt. Werden im Laufe der Zeit weitere Maßnahmen erforderlich (z. B. eine barrierefreie Gestaltung des Badezimmers), handelt es sich hierbei um weitere Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, für die ein erneuter Zuschuss von ebenfalls bis zu € 4.000,- gezahlt werden kann.
  • Für Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft ist es außerdem möglich, den Zuschuss bis zu € 16.000,- zu kumulieren.

Beispielrechnung: Zuschuss der Krankenkasse lohnt sich!

Beispielrechnung:
Sitzlift für gerade Treppen
Kostenberechnung Beispielrechnung:
Sitzlift für kurvige Treppen
Kostenberechnung
Sitzlift für gerade Treppe ab € 5.300,- Sitzlift für kurvige Treppe ab € 10.000,-
Beratung inklusive Beratung inklusive
Montage inklusive Montage inklusive
Krankenkassen-Zuschuss:
1 Person mit Pflegegrad
€ 4.000,- Krankenkassen-Zuschuss:
2 Personen mit Pflegegrad
€ 8.000,-
Tatsächliche Kosten: € 1.300,- Tatsächliche Kosten € 2.000,-

Kaufen oder Treppenlift mieten – Treppenlift-Zuschuss durch die Pflegeversicherung der Krankenkasse

Bei der Treppenlift-Förderung durch die Krankenkasse spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Treppenlift kaufen oder mieten. Ein einfacher Treppenlift für eine gerade Treppe kostet ab ca. € 5.300,-. Darin enthalten sind neben dem Sitzlift auch die Schienen (in der Regel ca. 5 Meter) sowie die Montage. Mit einem Zuschuss der Krankenkasse (ab Pflegegrad I) würden sich in dieser Treppenlift-Beispielrechnung Ihre Kosten um € 4.000,- auf nur noch € 1.300,- reduzieren. Hat Ihr Ehepartner auch einen Pflegegrad, kann sogar der volle Treppenlift-Preis erstattet werden!

Die meisten Sitzlifte werden für kurvige Treppenverläufe benötigt: Weil die Treppenliftschiene hier individuell auf den jeweiligen Treppenverlauf angefertigt werden muss und der Sitz des Treppenliftes drehbar ist, starten die Preise für einen kurvigen Treppenlift ab ca. € 10.000,-, inklusive Beratung, Lieferung und Montage.

Kostenloses Infopaket anfordern

Im Rahmen der kostenfreien telefonischen Beratung erstellen wir Ihnen ein individuell zusammengestelltes Infopaket.

Treppenlift Krankenkasse: häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Bei Vorliegen eines Pflegegrades haben Sie Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss von bis zu € 4.000,- für Ihren Treppenlift. Für die Bewilligung Ihres Antrags durch die Pflegekasse sollten Sie bestimmte Formulierungen und formale Abläufe beachten. Gern helfen wir Ihnen bei allen Schritten zur Beantragung Ihres Treppenlift-Zuschusses!

Was zahlt die Krankenkasse zum Treppenlift?

Die Pflegekasse der Krankenkasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten für einen Treppenlift. In manchen Fällen kann sogar eine vollständige Kostenübernahme möglich sein, z. B. wenn zwei Personen mit Pflegegrad einen geraden Treppenlift beantragen: Dieser kostet ab ca. € 5.300,-, wobei bis zu € 8.000,- bezuschusst werden können. Der erste Schritt für den Krankenkassen-Zuschuss besteht in der Beantragung eines Pflegegrades. Unsere Treppenlift-Berater helfen Ihnen gerne weiter, um die entsprechenden Anträge und Unterlagen vorzubereiten.

Was ist die Voraussetzung für einen Treppenlift-Zuschuss durch die Krankenkasse? 

Grundvoraussetzung für die Bezuschussung eines Treppenlifts durch die Krankenkasse ist die Einstufung in einen Pflegegrad.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

  • Pflegegrad telefonisch oder schriftlich beantragen 
    Sie können bei der Pflegekasse (die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt) anrufen, um den Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen. Im Anschluss an das Telefonat erhalten Sie ein Formular, welches mit den nötigsten Angaben ausgefüllt und unterschrieben zurück an die Pflegekasse geschickt werden muss. Den detaillierten Pflegebedarf sollten Sie erst im späteren persönlichen Gespräch mit dem Gutachter erläutern. Sie können auch einen formlosen Brief an die Pflegekasse formulieren und Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Es reicht der Satz „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“.

    • Formaler Antrag: Den formalen Antrag stellen Sie direkt bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse über die entsprechenden Formulare auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme. Fragen Sie entweder persönlich bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse nach den nötigen Dokumenten oder informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Kasse. Dort finden Sie die Formulare in der Regel als Download. Stichwort: Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme.
    • Formloser Antrag: Der formlose Antrag ist bei der jeweiligen Pflegekasse schriftlich einzureichen und muss zwingend in die Richtung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme formuliert werden. Aus dem Schreiben sollte daher klar hervorgehen, warum Sie den Lift benötigen, indem Sie am besten kurz Ihr Krankheitsbild erläutern. Dem Antrag sollten Sie außerdem einen Kostenvoranschlag sowie Fotos der Raumsituation beifügen, auf denen klar ersichtlich ist, warum die Durchführung der Maßnahme erheblich den Erhalt Ihrer selbstständigen Lebensführung unterstützt. Auf diese Weise beschleunigen Sie nicht nur die Bearbeitungszeit und Prüfung des Antrages durch den MD, sondern verbessern gleichzeitig Ihre Chancen auf eine Bezuschussung. Denn nach § 40 Abs. 4 SGB XI gilt:

      „Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren. Beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.“

      Konkret ist also eine plausible Begründung zur Durchführung der Maßnahme für die Höhe des bewilligten Zuschusses (max. € 4.000,- pro Maßnahme, max. 4 Antragsteller pro Maßnahme) wichtig.
  • Begutachtung durch den MD oder MEDICPROOF 
    Nachdem Sie den Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD; früher: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, MDK) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Ein Gutachter oder eine Gutachterin des MD (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) wird sich ankündigen, um einen Termin zu vereinbaren und den Antragsteller persönlich zu begutachten.
  • Bescheid über den Pflegegrad 
    Nach dem Besuch des Gutachters erhält der Antragsteller den Bescheid von der Pflegekasse über den zugewiesenen Pflegegrad.
  • Widerspruch einlegen 
    Sollte der Antragsteller keinen Pflegegrad erhalten bzw. ein zu geringer Pflegegrad anerkannt worden sein, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen.

Unser Tipp: Zwar können Sie den Antrag bei der Pflegekasse auch telefonisch stellen. Dann können Sie aber nicht genau belegen, wann Sie den Antrag gestellt haben. Stellen Sie den Antrag per Brief, Fax oder per Mail, so haben Sie direkt ein Belegdatum.

Im Allgemeinen beantragt jeder Versicherte erst einmal grundsätzlich Pflegeleistungen und muss nicht den Antrag auf einen bestimmten Pflegegrad stellen. Über den Pflegegrad wird auf Basis des MD-Gutachtens entschieden.

Was kann ich tun, wenn mein Pflegegrad abgelehnt wird?

Erhält der Antragsteller keinen Pflegegrad oder ist der anerkannte Pflegegrad zu niedrig, können Sie gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen.

Wir beraten Sie kostenlos zum Thema Treppenlift und möglichen Zuschüssen!

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