Geschwindigkeitsbegrenzung Treppenlift
Die Treppenlifte werden mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeliefert, die bei 0,15 Meter pro Sekunde liegt. Für die Konstruktion und den Einbau von Treppenschrägaufzügen und Plattformaufzügen greift die DIN-Norm 81-40, welche unter anderem die Geschwindigkeitsbegrenzung von Treppenliften regelt.