Ausgangsbeschränkungen
Neben der bundesweiten Kontaktbeschränkung, haben die Bundesländer Berlin, Bayern, Saarland und Sachsen eine Ausgangsbeschränkung verhängt. Die eigene Wohnung darf nur noch mit triftigem Grund verlassen werden. Dazu zählen der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Die Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung variieren zwischen den Bundesländern und Gemeinden. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Ihrer Region.